Altersjubiläen
80., 90., 95. und ab 100. Geburtstag
Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch des Oberbürgermeisters. Zum 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie zusätzlich eine Ehrengabe in Höhe von 50,00 Euro in Form eines Verrechnungsschecks.
Ab dem 100. Geburtstag beträgt die Ehrengabe 125,00 Euro. Zu diesem Anlass gratuliert der Oberbürgermeister oder seine Vertretung auf Wunsch persönlich.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.Erforderliche Unterlagen
Keine
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Zum 80., 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch.Ab dem 100. Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter rechtzeitig Kontakt zu Ihnen auf, um die Art und Weise der Glückwunschübermittlung mit Ihnen abzustimmen.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Kostenfrei
Kontakt
| Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-95618 |
| Telefax 0211 | 89-29521 |
| Hausanschrift | Rathausufer 8
40213 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Hauptamt
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