Als Wahlhelfer melden
Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen?
Zur Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden können Sie als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer oder als Abstimmungshelferin beziehungsweise Abstimmungshelfer tätig werden.
Voraussetzungen
Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein.Erforderliche Unterlagen
Keine
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Schriftlich, eventuell mit Wünschen bezüglich Einsatzort oder Funktion.
Sie können sich per Brief, Fax oder E-Mail bewerben. (unabhängig vom Zeitpunkt)
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Circa 8 Wochen vor der Wahl beziehungsweise Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Kostenfrei
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Do 9.00-14.00 Uhr
Fr 9.00-12.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-93364, circa 8 Wochen vor der Wahl |
| Telefax 0211 | 89-29076 |
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wahlen@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Statistik und Wahlen
40200 DüsseldorfAbt. Verwaltung, Zählungen und Wahlen |
| Im Überblick | Amt für Statistik und Wahlen
Abt. Verwaltung, Zählungen und Wahlen |

