Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte
Erst mit dem Wissen über die Gefahren für Menschen, Pflanzen und die Gewässer erfolgte ein Umdenken. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurden seit 1986 systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Nach Auswertung von Adressbüchern, Firmenhandbüchern, historischen Karten und Bauakten wurden 5500 Altstandorte erfasst.
Durch topografische Karten und Luftbilder wurden 330 Altablagerungen ermittelt. Alle Informationen werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Wird ein bestehender Betrieb, in dem mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wird, stillgelegt, erfolgt die Aufnahme in das Kataster.
Vermeiden Sie daher mögliche Risiken und holen eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte ein. Sie gibt hilfreiche Informationen zur Einschätzung des Grundstückswertes, vor Grundstücksaktivitäten (beispielsweise Kauf, Verkauf, Pacht, Erbbaupacht) oder im Vorfeld von Genehmigungsverfahren.
Voraussetzungen
Nach § 2 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) hat jeder das Recht Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte mitgeteilt zu bekommen.Ausnahmen davon sind zum Beispiel dann gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Das Umweltamt muss dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.
Erforderliche Unterlagen
Als Eigentümer des angefragten Grundstückes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Für andere Interessenten gilt: Da die Informationen des Katasters der Altablagerungen und Altstandorte im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Beteiligung des jeweiligen Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe zu prüfen. Um diesen Vorgang möglichst abzukürzen, sollten Sie eine formlose Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Für eine schriftliche Auskunft werden Gebühren in Höhe von 35,- Euro je angefangener Arbeitsstunde, maximal jedoch 500,- Euro berechnet.
Darüber hinaus kann in Fällen mit einem außergewöhnlichen Aufwand für den Einzelfall auch eine höhere Gebühr festgelegt werden. Eine Auskunft zur Höhe der zu erwartenden Gebühr kann Ihnen bei Bedarf vorab telefonisch gegeben werden.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
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Parkhäuser |
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Umweltamt
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