Verlängerung eines ausländischen Passes
Die meisten Staaten sind dazu übergegangen, so genannte e-Pässe auszustellen. Das sind Pässe, bei denen bestimmte Informationen digital abgespeichert werden. Diese Pässe können in der Regel nicht verlängert werden.
Wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben, müssen Sie unter Umständen den Aufenthaltstitel von dem alten in diesen neuen Pass übertragen lassen.
Sollten Sie aber noch einen Pass besitzen, der verlängert wurde, ist es ratsam, die aktuellen Passdaten bei der Ausländerbehörde registrieren zu lassen. Das kann unter Umständen nützlich sein, wenn Sie den Pass verloren haben oder wenn er gestohlen wurde. Eine Verpflichtung zur Anzeige der Passverlängerung besteht aber nicht.
Voraussetzungen
Sie wohnen in Düsseldorf und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.Erforderliche Unterlagen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Andere Personen können sein:
- volljährige Familienangehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben
- sonstige volljährige Personen, die eine schriftliche Vollmacht besitzen
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Fr 7.30-13.00 Uhr |
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