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Verlängerung eines ausländischen Passes

2011-04-08T11:11:13+00:00 TMP_00000 Verlängerung eines ausländischen Passes

Die meisten Staaten sind dazu übergegangen, so genannte e-Pässe auszustellen. Das sind Pässe, bei denen bestimmte Informationen digital abgespeichert werden. Diese Pässe können in der Regel nicht verlängert werden.

Wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben, müssen Sie unter Umständen den Aufenthaltstitel von dem alten in diesen neuen Pass übertragen lassen.

Sollten Sie aber noch einen Pass besitzen, der verlängert wurde, ist es ratsam, die aktuellen Passdaten bei der Ausländerbehörde registrieren zu lassen. Das kann unter Umständen nützlich sein, wenn Sie den Pass verloren haben oder wenn er gestohlen wurde. Eine Verpflichtung zur Anzeige der Passverlängerung besteht aber nicht.

Voraussetzungen

Sie wohnen in Düsseldorf und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.

Erforderliche Unterlagen

der verlängerte Pass

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Andere Personen können sein:

  • volljährige Familienangehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben
  • sonstige volljährige Personen, die eine schriftliche Vollmacht besitzen

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Der abschließende Bearbeitung erfolgt nach Aufruf Ihrer Wartemarke.

Was ist zu bezahlen?

Kostenfrei

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Mi 7.30-13.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Fr 7.30-13.00 Uhr
Telefon 0211 89-91, 89-21020
Telefax 0211 89-29036
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Parkhäuser

Sie finden uns im ersten Obergeschoss des Dienstleistungszentrums. Am "Wartebereich A" ziehen Sie bitte eine Wartemarke.
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Kommunale Ausländerbehörde
33
40200 Düsseldorf
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19. Mai 2012 | 08:00 Uhr

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