Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild
Wenn ein Kennzeichen beschädigt oder unleserlich geworden ist oder sich eine Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle um Ersatz kümmern. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Voraussetzungen
Keine.Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschild(er)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
sofort
Was ist zu bezahlen?
Wenn nur das vordere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 3,60 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
Wenn nur das hintere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,10 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
Wenn beide Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich sind: 5,10 Euro zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Wenn nur das hintere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,10 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
Wenn beide Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich sind: 5,10 Euro zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
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40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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