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Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild

2011-09-16T08:51:51+00:00 TMP_00000 Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild
Wenn ein Kennzeichen beschädigt oder unleserlich geworden ist oder sich eine Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle um Ersatz kümmern. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Voraussetzungen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein

  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters

  • Kennzeichenschild(er)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

sofort

Was ist zu bezahlen?

Wenn nur das vordere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 3,60 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.

Wenn nur das hintere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,10 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.

Wenn beide Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich sind: 5,10 Euro zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder.

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr


Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Rückrufservice
Telefon 0211 89-91
E-Mail zulassungsstelle@duesseldorf.de
Hausanschrift Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Parkhäuser
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Amt für Einwohnerwesen
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19. Mai 2012 | 08:00 Uhr

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