Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

2012-01-04T17:35:31+00:00 99000106111902 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Amtliche Bestätigung der Unterschriftsleistung unter ein Schriftstück zum Beweis ihrer Echtheit. Die Unterschift ist in Gegenwart der oder des beglaubigenden Bediensteten durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen.

Voraussetzungen

Die Beglaubigung einer Unterschrift durch die Meldebehörde ist nicht in allen Fällen zulässig. Sie ist dann zulässsig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzessammlung des Innenministerium NRW).


Nicht beglaubigt werden

  • Unterschriften, die nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt werden

  • Unterschriften, die nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel Ausschlagung einer Erbschaft oder in Grundstücksangelegenheiten)

  • Unterschriften ohne zugehörigen Text

Der Beglaubigungsstempel ist unmittelbar neben oder unter der Unterschrift anzubringen. Es ist zu beachten, dass an den bezeichneten Stellen des vorzulegenden Schriftstückes der dafür benötigte Platz vorhanden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Mobilitätseingeschränkte Personen, die an einer persönlichen Vorsprache gehindert sind, können sich zur Terminvereinbarung an den Außer-Haus-Service wenden.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Was ist zu bezahlen?

1,50 EURO je zu beglaubigender Unterschrift

Befreiungen

Ja
bei Vorlage des Düsselpasses

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten



Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

19. Mai 2012 | 08:01 Uhr

Sa
22°
Details So
25°
Details Mo
24°
Details