Denkmalrechtliche Erlaubnis
Für Änderungen an und in Denkmälern sowie deren näherer Umgebung und bei Bauten in Denkmalbereichen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen
Das Objekt muss in die Denkmalliste eingetragen sein, in der engeren Umgebung eines Denkmals oder in einem Denkmalbereich liegen. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung mit der Denkmalbehörde beantragt und abgestimmt sein.Erforderliche Unterlagen
Der Antrag kann formlos an die Denkmalbehörde gerichtet werden. Ein Antragsvordruck kann aus dem Formularservice heruntergeladen werden; den direkten Link dahin finden Sie unter "Formulare" weiter unten auf dieser Seite.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Es empfiehlt sich die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Denkmalbehörde. Es muss grundsätzlich ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Im Normalfall kann innerhalb von vier Wochen mit der Erlaubnis gerechnet werden. Bei Bodendenkmälern muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden, da umfangreichere Voruntersuchungen notwendig sein können.
Was ist zu bezahlen?
Gebührenfrei
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Di, Do 9.00-13.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-91 |
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denkmalschutz@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Bauaufsichtsamt
40200 DüsseldorfInstitut für Denkmalschutz und Denkmalpflege |
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