Zulassung für Gewerbetreibende auf Friedhöfen
Gewerbetreibende benötigen gemäß § 7 der Friedhofsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
Die Zulassung wird jeweils auf zwei Kalenderjahre befristet und erfolgt durch Ausstellung einer Zulassungskarte.
Voraussetzungen
Nachweis über den BerufsabschlussErforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis durch Vorlage des Gesellenbriefes oder ein es vergleichbaren Berufsabschlusses
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Für die Genehmigung sind 76,69 Euro zu entrichten, über diesen Betrag wird eine Rechnung ausgestellt.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Do 8.30-15.30 Uhr Fr 8.30-13.00 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-94845 |
| Infotelefon 0211 | 89-94800 |
| Telefax 0211 | 89-29225 |
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wilhelm.jansen@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf Parkhäuser gebührenpflichtiger Parkplatz
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
40200 DüsseldorfAbt. Friedhöfe |
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Abt. Friedhöfe |

