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Zulassung für Gewerbetreibende auf Friedhöfen

2009-05-11T08:28:51+00:00 TMP_00000 Zulassung für Gewerbetreibende auf Friedhöfen

Gewerbetreibende benötigen gemäß § 7 der Friedhofsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.

Die Zulassung wird jeweils auf zwei Kalenderjahre befristet und erfolgt durch Ausstellung einer Zulassungskarte.

Voraussetzungen

Nachweis über den Berufsabschluss

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis durch Vorlage des Gesellenbriefes oder ein es vergleichbaren Berufsabschlusses
  • Vorlage der Gewerbeanmeldung

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

Für die Genehmigung sind 76,69 Euro zu entrichten, über diesen Betrag wird eine Rechnung ausgestellt.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Do 8.30-15.30 Uhr
Fr 8.30-13.00 Uhr
Telefon 0211 89-94845
Infotelefon 0211 89-94800
Telefax 0211 89-29225
E-Mail wilhelm.jansen@duesseldorf.de
Hausanschrift Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf
Parkhäuser

gebührenpflichtiger Parkplatz
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Abt. Friedhöfe
68
40200 Düsseldorf
Im Überblick Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Abt. Friedhöfe

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19. Mai 2012 | 08:19 Uhr

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