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Aktuelle Themen:

Bildungs- und Teilhabepaket

Ende März 2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen worden. Die Leistungen sollen Kindern und Jugendliche verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Es können zum Beispiel Leistungen für

  • eintägige Schulausflüge,
  • mehrtägige Klassenfahrten,
  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Kindertagesstätten,
  • ergänzende angemessene Lernförderung,
  • gemeinschaftliches Mittagessen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben,

beantragt werden.

In allen Fällen werden Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre gefördert, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Eine Ausnahme gilt im Bereich der Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit. Hier gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.

Voraussetzung ist, dass eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach SGB II)
  • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Leistungen nach SGB XII)
  • Leistungen nach ? 2 Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld und Kindergeld

Sonderregelung für das gemeinschaftliche Mittagessen

Wenn Sie keine der vorgenannten Leistungen beziehen, aber dennoch über vergleichbar geringe finanzielle Mittel verfügen, kann für Sie eventuell eine Unterstützung aus dem Landesfonds "Alle Kinder essen mit" in Frage kommen. Der Fonds soll es bedürftigen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, am gemeinsamen Mittagessen in Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen teilzunehmen.
Lassen Sie sich unter der Telefonnummer 89-9 99 98 unverbindlich beraten, ob und wie Sie Ihren Antrag stellen können. Weitere Informationen zu diesem Thema hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Bildungs- und Teilhabepaket
Adresse Willi-Becker-Allee 8
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail bildungundteilhabe@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-99998
Telefax 0211 89-33504
Sprechzeiten Mo-Do 8.00-12.00 Uhr
und Do 15.00-18.00 Uhr

Ausführliche Informationen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.


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19. Mai 2012 | 09:51 Uhr

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