Statusfeststellungen
Spätaussiedler
Das Gesetz über die Angelegenheiten der Spätaussiedler, Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) hat die Zielsetzung, deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige zu erfassen, die sich als Folge von Vertreibung, Verschleppung und Verfolgung der deutschen Volksgruppen bei Kriegsende und aufgrund der Nachkriegsverhältnisse in ihrer Eigenschaft als Angehörige der deutschen Volksgruppe bedrängt fühlen und deswegen ihre Heimat verlassen wollen.
Das Bescheinigungsverfahren über den Status als Spätaussiedler wird ab 01.01.2005 zentral durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt. Das Verfahren soll anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes eingeleitet und abgeschlossen werden. Die Zuständigkeit gilt auch für die Ausstellung der Zweitschriften, Namensänderungen und Höherstufungsanträgen. Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, das ausschließlich das Bundesverwaltungsamt Auskünfte über den Verfahrensstand geben kann.
Für alle Spätaussiedler, deren Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes und die Verteilung auf die Länder bis zum 01.01.05 erfolgt ist, bleibt die Stadt Düsseldorf zuständig. Dies betrifft u.a. die Ausstellung von Zweitschriften und sonstigen Statusfragen nach den alten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.
Vertriebene, Flüchtlinge und Heimatvertriebene
Für Personen, die schon länger in Deutschland wohnen, bisher keinen Antrag gestellt haben und bei denen das alte Vertriebenenrecht angewendet werden kann, besteht die Möglichkeit zu Rentenzwecken den Status als Vertriebener, Flüchtling oder Heimatvertriebener nach Aufforderung durch den Rententräger im Nachhinein feststellen zu lassen. Dieses Verfahren setzt eine persönliche Vorsprache und den Nachweis des Vertriebenen- oder Flüchtlingsschicksals voraus.
Politische Häftlinge
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz ermöglicht ehemaligen politischen Häftlingen der DDR einmalige Entschädigungsleistungen bzw. monatliche Ausgleichsleistungen zu beantragen. Voraussetzung ist die strafrechtliche bzw. berufliche Rehabilitierung durch das Gericht, welches die damalige Verurteilung erlassen hat und die Anerkennung als politischer Häftling (seit 1996 nur noch nach Aufforderung einer Behörde möglich). Die Anträge sind persönlich zu stellen, da in einem Beratungsgespräch u.a. über die Voraussetzungen und weitergehende Hilfen informiert wird. Ansprechpartner für weitere Informationen und Fragen finden Sie hier:
| Angelegenheiten der Vertriebenen | |
| Adresse |
Willi-Becker-Allee 8 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
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soziale-sicherung@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | 89-92543 |
| Telefax 0211 | 89-29099 |
| Sprechzeiten | Mo, Mi 8.00-12.00 Uhr |

