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Mobilfunkantennen in Düsseldorf

Mobilfunkantennenkarte
Mobilfunkantennenbetreiber

Mobilfunk ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Die einen freuen sich, dass sie jederzeit erreichbar sind und empfinden die technischen Entwicklungen als positiv. Andere wiederum sind besorgt über mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunk-Stationen auf den Hausdächern.

Es wird weltweit viel geforscht zu diesem Thema, jedoch gibt es bisher keine Beweise, dass die Sendeanlagen auf den Dächern wirklich eine Gefahr bedeuten. Andererseits führen kritische Wissenschaftler an, dass über die sogenannten athermischen Effekte der elektromagnetischen Strahlung bisher zu wenig bekannt sei, um eine Gefährdung wirklich ausschließen zu können. Die Bundesregierung wird weitere Forschungsgelder zur Verfügung stellen, um diese Fragen klären zu können.

Auf den Abstand kommt es an

Die Mobilfunk-Netzbetreiber müssen vor dem Errichten einer Sendeanlage der Bundesnetzagentur

Berechnungen über die zu erwartende elektromagnetische Strahlung vorlegen. Die Bundesnetzagentur berechnet unter Berücksichtigung bereits vorhandener Sendemasten die Sicherheitsabstände zum Schutz von Personen. Wenn diese Sicherheitsabstände eingehalten werden, liegt die Strahlenbelastung unter den gesetzlichen Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung. Dieser Sicherheitsabstand beträgt meist unter 10 Metern in horizontaler Abstrahlrichtung. Mit zunehmendem Abstand nimmt die Strahlungsstärke ab.

Die gesetzlichen Grenzwerte orientieren sich an den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutz-Kommission. Die Werte berücksichtigen die thermischen Effekte, d.h. die Erwärmung des Körpers, die durch elektromagnetische Strahlung entstehen. Die Erwärmung von biologischem Gewebe wird durch die sogenannte spezifische Absorptionsrate (SAR), d.h. die aufgenommene Leistung pro Kilogramm Körpermasse (Watt/kg), beschrieben. Bei einer spezifischen Absorptionsrate von 4 Watt/kg wird Gewebe um ein Grad Celsius erwärmt. Für beruflich exponierte Personen wird mit einem Sicherheitsfaktor von 10 ein SAR-Wert von 0,4 Watt/kg als Grenzwert festgelegt. Für die allgemeine Bevölkerung wird durch einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor von 5 ein SAR-Wert von 0,08 Watt/kg als Grenzwert definiert.

Nicht thermische Effekte, deren Wirkungen bis heute nicht wissenschaftlich bewiesen sind, können nach Meinung von Baubiologen und einigen Medizinern zu Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen und Kopfschmerzen führen. Infolgedessen gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Vorsorgewerten, die von Baubiologen, Medizinern, Forschungsinstituten und Umweltverbänden empfohlen bzw. gefordert werden. Diese Vorsorgewerte und die Grenzwerte sind häufig in der sogenannten Strahlungsdichte (µW/m²) angegeben. Die Spanne reicht von 9.000.000 µW/m² (gesetzlicher Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) bis zu 0,1 µW/m² (Richtwert der Baubiologie für Schlafbereiche).

Die Landeshauptsstadt Düsseldorf orientiert sich in ihrem Verwaltungshandeln an den gesetzlichen Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung. Die Stadt ist aber ebenfalls bemüht, die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger aus Vorsorgegründen so niedrig wie möglich zu halten. Deshalb prüft das Umweltamt in Zusammenarbeit mit den Mobilfunk-Netzbetreibern ob Mindestabstände von geplanten Sendeanlagen zu bestimmten Gebäudenutzungen, wie Kindertagesstätten sowie Grund- und Sonderschulen eingehalten werden. Die der Prüfung zugrunde liegenden Kriterien sind in den Leitlinien zur Umsetzung der freiwilligen Vereinbarung zwischen Mobilfunkbetreibern und Kommunalen Spitzenverbänden enthalten.

Rund 500 Mobilfunk-Sendeanlagen gibt es bereits in Düsseldorf, weitere werden in den nächsten Jahren hinzukommen.

Über die Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes möchte die Landeshauptstadt Düsseldorf die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend informieren. Dazu hat das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf die Standorte von Mobilfunk-Sendeanlagen im Stadtgebiet kartiert. In diesem Plan von Düsseldorf sind die vorhandenen Anlagen markiert.

Alternativ können die Standorte auch über Google Earth betrachtet werden. Voraussetzung hierfür sind ein moderner PC und ein möglichst schneller Internetzugang sowie das für Privatanwender kostenfreie Programm Google Earth.

Die hier angebotene KMZ-Datei muss auf den heimischen PC heruntergeladen werden. Durch einen Doppelklick auf die Datei startet, sofern installiert, die Software Google Earth. Zoomt man in das Düsseldorfer Stadtgebiet hinein, sind die jeweiligen Standorte der Mobilfunk-Basisstationen zu sehen. Mit Hilfe des Infowerkzeuges lassen sich Informationen über die jeweiligen Betreiber abrufen.
Zu beobachten ist, dass es zu Verschiebungen bei der Darstellung kommen kann, d. h., die Lokalisierung nicht exakt ist, sondern hier nur ein Überblick über die Verteilung der Standorte im Düsseldorfer Stadtgebiet geboten werden soll.

Weitere Informationen zu Mobilfunk erhalten Sie vom Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, Frau Kiehl-Müller, unter der Telefonnummer 0211.89-21053 oder per E-Mail
michaela.kiehlmueller@duesseldorf.de
oder beim
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen.


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22. Mai 2012 | 00:51 Uhr

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